Ein Lichtbild in der Größe 35×45 mm in Schwarzweiß oder Farbe mit einer klaren Abbildung des Gesichts in strenger Ganzkörperansicht ohne Kopfbedeckung.
Eine Nahaufnahme des Kopfes und des oberen Teils der Schultern des Antragstellers (der Person, für die der Antrag gestellt wird) ist auf der Fotografie zu platzieren, wobei der Abstand vom Scheitelpunkt des Kopfes bis zum Kinn nicht mehr als achtzig Prozent der Größe des gesamten Bildes betragen darf (vertikaler Rahmen).
Das Bild der Person auf dem Foto muss dem Alter des Antragstellers (der Person, für die der Antrag eingereicht wird) am Tag der Einreichung des Antrags entsprechen.
Der Antragsteller (die Person, für die der Antrag gestellt wird) muss auf dem Foto mit dem ganzen Gesicht abgebildet sein und geradeaus schauen.
Der Hintergrund muss weiß, gleichmäßig, ohne Streifen, Flecken, Fremdkörper und Schatten sein.
Die Augen des Antragstellers (der Person, für die der Antrag gestellt wird) müssen offen sein und dürfen nicht von Haaren verdeckt werden.
Das Fotografieren mit einer dunklen Brille oder dem Tragen einer Augenbinde ist nur aus medizinischen Gründen erlaubt.
In Fällen, in denen die religiösen Überzeugungen des Antragstellers es nicht erlauben, dass der Antragsteller vor Fremden ohne Kopfbedeckung gezeigt wird, sind Fotos mit Kopfbedeckung vorzulegen, die das Oval des Gesichts nicht verdecken.
Es ist nicht gestattet, ein Foto (der Person, für die der Antrag gestellt wird) in Uniform, in Oberbekleidung, mit einem Schal, der einen Teil des Kinns bedeckt, sowie mit einem bearbeiteten Bild vorzulegen, um das Aussehen der abgebildeten Person oder ihre künstlerische Bearbeitung zu verbessern.
Auf dem Bild müssen alle Merkmale der fotografierten Person zu sehen sein.
Für Personen, die ständig eine Brille tragen, ist es obligatorisch, mit einer Brille ohne getönte Gläser fotografiert zu werden.
Die Augen müssen auf dem Foto deutlich zu sehen sein.
Das Gestell der Brille darf die Augen nicht verdecken.
Die ärztliche Untersuchung muss innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum der Einreise in die Russische Föderation abgeschlossen sein.
Erforderliche Dokumente: – Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit notariell beglaubigter Übersetzung – Migrationskarte mit einem Einreisestempel, der den Zweck der Ankunft in der Russischen Föderation angibt – Mitteilung über die Migrationsregistrierung.
Untersuchungen und Tests: – FLG oder CT der Brust bei Erwachsenen (nicht mehr als 1 Monat vor der ärztlichen Freigabe) – Bluttest auf HIV-Infektion – Bluttest auf Syphilis – Klinischer Bluttest – Chemische und toxikologische Untersuchung des Urins – Allgemeine Urinanalyse – Bakteriologische und kulturelle Untersuchung des Sputums.
Fachärzte: – Spezialist für Infektionskrankheiten – Phthisiater – Dermatovenerologe – Suchtpsychiater – Allgemeinmediziner
WARNUNG!
Vor der ärztlichen Untersuchung ist die Einnahme von Medikamenten wie z.B.: „Codelac“, „Codipront“, „Codterpin“, „Nurofen Plus“, „Pentalgin“, „Pentalgin-N“, „Sedal-M“, „Sedalgin Neo“, „Terpincod“, „Tetralgin“, „Caffetine“, „Corvalol“, „Valocordine“, „Phenobarbital“.
Wenn Sie eines dieser Medikamente regelmäßig einnehmen, sollten Sie Ihre Ärzte darüber informieren.
Wenn ein ausländischer Staatsbürger kein Russisch spricht, werden die medizinische Beauftragung und die Kommunikation mit dem medizinischen Personal durch einen Dolmetscher durchgeführt.
Wird bei der Beauftragung eine Krankheit aus der Liste der von der Regierung der Russischen Föderation №188 vom 02.04.03 genehmigten Krankheiten festgestellt, erhält der Patient auf der Grundlage der Ergebnisse der medizinischen Untersuchung eine Schlussfolgerung zu den Kontraindikationen und ist verpflichtet, die Untersuchung und Behandlung in einer spezialisierten medizinischen Einrichtung fortzusetzen.
OGRN 1237700637525, TIN 9703156329
Telefon: +7 (495) 128-02-20